Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung §95Abs1a

  • Was brauchst du, Kind?
  • Wie gehts weiter?
  • Gefahren und NoGo’s für Eltern
  • Wie sorge ich für mich und mein Kind

In einer Scheidungs-Trennungssituation sind die beteiligten Partner persönlich/emotional meist derart belastet, dass es nicht selbstverständlich ist, die Bedürfnisse der notwendigerweise mitbeteiligten Kinder wahrzunehmen und zu beachten. Nur sehr rar gesät gibt es „Elternausbildungen“, um pädagogisches und psychologisches Wissen zu erwerben und auch im Notfall adäquat zu reagieren. Im Sinne der Kinder und auch der Eltern befürworte ich diese (seit 2013 verpflichtende) Hilfestellung in besonders schwierigen Situationen, unterstützt es ja letztlich und langfristig alle Beteiligten.

Ein besonderes Anliegen ist mir, diese Beratungen einerseits informativ als auch persönlich und u.a. nach den Bedürfnissen und Fragen der jeweils vorherrschenden Situationen und Gegebenheiten durchzuführen. Einzel- sowie Paarbeziehung möglich (ich biete keine Gruppenberatungen an um auf spezielle Situationen und Fragen individuell eingehen zu können)

Ich erfülle die Qualitätsstandards für die Beratung von Eltern nach §95 Abs.1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder und bin in der von der Justiz zur Verfügung gestellten liste offiziell eingetragen.

nähere Informationen siehe Bürgerservice-Elternberatung unter www.justiz.gv.at

 

Trennung, wenn nicht verheiratet
!!!Weiters ist diese Art von Beratung auch freiwillig im Sinne aller Kinder sinnvoll, wenn Sie unverheiratet sind und eine Trennung bevorsteht/passiert, oder wenn die Scheidung nicht einvernehmlich ist !!!